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2. Säule
Ein Stellenwechsel ist aufregend: die berufliche Herausforderung, neue Kolleginnen und Kollegen, anderes Arbeitsumfeld. Lesen Sie, was Sie beim Wechsel der Pensionskasse tun und beachten sollten.
Inhalt:
Im 3-Säulen-Konzept der Schweizer Vorsorge bildet die Pensionskasse die 2. Säule. Als obligatorische berufliche Vorsorge erfüllt sie gemeinsam mit der 1. Säule einen Hauptzweck: die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung. Die Beiträge werden dafür jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen.
Mit einem neuen Job wechseln Sie auch die Pensionskasse. Künftig fliessen die Einzahlungen in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Die Anmeldung läuft über ihn, da er dafür verantwortlich ist, die dafür fälligen Lohnanteile in die Kasse zu überweisen.
Bis zum Stellenwechsel hat sich Ihr bisheriger Arbeitgeber um Ihre Pensionskassenbeiträge gekümmert. Seine Überweisungen enden dann, wenn Sie offiziell aus der Firma austreten. Ihr angespartes sogenanntes Freizügigkeitsguthaben, so ist es gesetzlich vorgesehen, muss an die neue berufliche Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Das geschieht jedoch nicht automatisch, sondern verlangt auch Ihre Mitwirkung. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist.
Ein neuer Job geht mit der Pflicht einher, das Freizügigkeitsguthaben von der bisherigen Pensionskasse an die neue zu übertragen. So sieht es das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vor.
Beim Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen besorgen Sie sich bei der bisherigen Pensionskasse das entsprechende Formular. Darin können Sie Name und Adresse der neuen Vorsorgeeinrichtung angeben. Ihr neuer Arbeitgeber wird diese Daten der bisherigen Pensionskasse melden. Daraufhin wird diese die Austrittsleistung – die sogenannte Freizügigkeitsleistung – berechnen und diese in der Regel innert 30 Tagen an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen.
Die neue Pensionskasse führt diese Zahlung in Ihrem Pensionskassenausweis auf, den Sie regelmässig erhalten.
Erfährt Ihre bisherige Pensionskasse nicht, wohin sie Ihr Guthaben überweisen soll, landet es in der Regel auf einem ¹ó°ù±ð¾±³úü²µ¾±²µ°ì±ð¾±³Ù²õ°ì´Ç²Ô³Ù´Ç bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dieser Transfer der Freizügigkeitsleistung geschieht je nach Pensionskasse nach 6 bis spätestens 24 Monaten.
Das passiert auch, wenn Sie nicht direkt in einen neuen Job wechseln und der bisherigen Pensionskasse keine Freizügigkeitseinrichtung melden, an die das Guthaben transferiert werden soll.
Der Wechsel der Pensionskasse ist keine besonders komplizierte Angelegenheit. Einige Besonderheiten sollten Sie dennoch beachten – vor und nach dem Stellenwechsel sowie beim Wechsel in die Selbstständigkeit.
Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.
Erfahren Sie regelmässig das Neueste zur Vorsorge in der Schweiz und erhalten Sie spannende Artikel, aktuelle Studien und praktische Tipps rund um Ihre finanzielle Zukunft.
Bei jedem Jobwechsel muss das Guthaben von einer Pensionskasse zu einer anderen übertragen werden. Um eine reibungslose Abwicklung zu erreichen, sollten Sie diesem vermeintlich einfachen Thema dennoch Aufmerksamkeit schenken. Es ist ausserdem eine Gelegenheit, die Frage zu klären, ob Sie eine Vorsorgelücke in Ihrer beruflichen Vorsorge schliessen sollten.
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Im 3-Säulen-Konzept der Schweizer Vorsorge bildet die Pensionskasse die 2. Säule. Als obligatorische berufliche Vorsorge erfüllt sie gemeinsam mit der 1. Säule einen Hauptzweck: die Sicherung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung. Die Beiträge werden dafür jeden Monat automatisch vom Lohn abgezogen.
Mit einem neuen Job wechseln Sie auch die Pensionskasse. Künftig fliessen die Einzahlungen in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Die Anmeldung läuft über ihn, da er dafür verantwortlich ist, die dafür fälligen Lohnanteile in die Kasse zu überweisen.
Bis zum Stellenwechsel hat sich Ihr bisheriger Arbeitgeber um Ihre Pensionskassenbeiträge gekümmert. Seine Überweisungen enden dann, wenn Sie offiziell aus der Firma austreten. Ihr angespartes sogenanntes Freizügigkeitsguthaben, so ist es gesetzlich vorgesehen, muss an die neue berufliche Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Das geschieht jedoch nicht automatisch, sondern verlangt auch Ihre Mitwirkung. Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist.
Ein neuer Job geht mit der Pflicht einher, das Freizügigkeitsguthaben von der bisherigen Pensionskasse an die neue zu übertragen. So sieht es das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vor.
Beim Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen besorgen Sie sich bei der bisherigen Pensionskasse das entsprechende Formular. Darin können Sie Name und Adresse der neuen Vorsorgeeinrichtung angeben. Ihr neuer Arbeitgeber wird diese Daten der bisherigen Pensionskasse melden. Daraufhin wird diese die Austrittsleistung – die sogenannte Freizügigkeitsleistung – berechnen und diese in der Regel innert 30 Tagen an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen.
Die neue Pensionskasse führt diese Zahlung in Ihrem Pensionskassenausweis auf, den Sie regelmässig erhalten.
Erfährt Ihre bisherige Pensionskasse nicht, wohin sie Ihr Guthaben überweisen soll, landet es in der Regel auf einem ¹ó°ù±ð¾±³úü²µ¾±²µ°ì±ð¾±³Ù²õ°ì´Ç²Ô³Ù´Ç bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dieser Transfer der Freizügigkeitsleistung geschieht je nach Pensionskasse nach 6 bis spätestens 24 Monaten.
Das passiert auch, wenn Sie nicht direkt in einen neuen Job wechseln und der bisherigen Pensionskasse keine Freizügigkeitseinrichtung melden, an die das Guthaben transferiert werden soll.
Der Wechsel der Pensionskasse ist keine besonders komplizierte Angelegenheit. Einige Besonderheiten sollten Sie dennoch beachten – vor und nach dem Stellenwechsel sowie beim Wechsel in die Selbstständigkeit.
Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Finden Sie heraus, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.
Erfahren Sie regelmässig das Neueste zur Vorsorge in der Schweiz und erhalten Sie spannende Artikel, aktuelle Studien und praktische Tipps rund um Ihre finanzielle Zukunft.
Bei jedem Jobwechsel muss das Guthaben von einer Pensionskasse zu einer anderen übertragen werden. Um eine reibungslose Abwicklung zu erreichen, sollten Sie diesem vermeintlich einfachen Thema dennoch Aufmerksamkeit schenken. Es ist ausserdem eine Gelegenheit, die Frage zu klären, ob Sie eine Vorsorgelücke in Ihrer beruflichen Vorsorge schliessen sollten.
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