Ihre Vorteile mit den ÃÛ¶¹ÊÓƵ Anlagestiftungen

  • Produkteangebot

    Abgestimmte Produktpalette mit unterschiedlichen Anlagethemen

  • Verrechnungs- und Quellensteuern

    Entlastung von inländischen und diversen ausländischen Quellensteuern

  • Governance

    Bewährte Governance-Struktur, die den Anlegern ein Mitspracherecht im Rahmen der Anlegerversammlung und mittels Vertretung im Stiftungsrat einräumt

  • Berichterstattung

    Regelmässige und transparente Berichterstattung

Factsheets, NAV und Performance

Anlagegruppen aller fünf ÃÛ¶¹ÊÓƵ AST

Neuigkeiten für Investoren

Informationen zu Aktualitäten, wesentlichen Anpassungen von Dokumenten, Änderungen von Prozessen oder besonderen Vorkommnissen

Zugangsvoraussetzungen

Vor der ersten Investition muss zwingend die «Anleger-Erklärung» eingereicht werden.

Qualifiziert

  1. Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 und Ziff. 7 ZGB, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen oder anderweitig auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätig sind.
  2. Juristische Personen, die kollektive Anlagen von Einrichtungen, wie in Abs. 1 definiert, verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.

Nicht Qualifiziert

Anleger, welche die Voraussetzungen zur Entlastung von Quellensteuern in Japan, Kanada und Australien nicht erfüllen, können in einzelne Anlagegruppen nicht investieren.
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Qualifiziert

  1. Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und die im kantonalen Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind. Dies sind:
    1. Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge abdecken
    2. Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die im obligatorischen oder überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge tätig sind
    3. Reine Kadereinrichtungen, wenn sie klar reglementierte Leistungen im Bereich des BVG erbringen
    4. Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die als Sammel- beziehungsweise Gemeinschaftsstiftung geführt werden
    5. Schweizerische Anlagestiftungen, die selber ausschliesslich qualifizierenden schweizerischen Personalvorsorgeeinrichtungen offenstehen
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    7. Vorsorgestiftungen der Säule 3a gem. Art. 82 BVG
  2. Juristische Personen, die kollektive Anlagen von Einrichtungen, wie in Abs. 1 definiert, verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.

Nicht Qualifiziert

Als nicht-qualifizierende Vorsorgeeinrichtungen gelten z.B. Wohlfahrtsstiftungen und Finanzierungsstiftungen nach Art. 89a Ziff. 7 ZGB.
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Qualifiziert

  1. Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschränkt sich auf folgende in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen:
    1. registrierte Einrichtung der beruflichen Vorsorge gemäss Art. 48 BVG
    2. Einrichtungen, die gemäss Art. 1e BVV 2 und Art. 1 Bst. a ASV eine Vorsorgeeinrichtung (1e Stiftung) ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG versichern
    3. nicht registrierte Einrichtung der beruflichen Vorsorge mit reglementarischen Leistungen im überobligatorischen Bereich (insb. Kaderlösung oder Kadervorsorgeeinrichtung) ist
    4. Gemeinschafts- oder Sammelstiftung
    5. Einrichtungen im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes (FZG)
    6. Anlagestiftungen nach Art. 53g ff BVG, deren Anlegerkreis sich auf die vorgenannten Einrichtungen beschränkt
  2. Juristische Personen, die kollektive Anlagen von Einrichtungen, wie in Abs. 1 definiert, verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.

Wichtige Dokumente

Environmental, Social und Governance

Sustainable Investing

Nachhaltigkeitsbezogene Anlageziele und Anlagepolitik der ÃÛ¶¹ÊÓƵ Anlagestiftungen

Stimmrechtswahrnehmung

Informationen zum Abstimmungsverhalten bei Generalversammlungen (nur bei direktinvestierenden Anlagegruppen)

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