Die erste Hypothek ist auf maximal zwei Drittel des Immobilienwertes beschränkt. Die zweite Hypothek dient daher zur Finanzierung des Anteils, der die erste Hypothek ü²ú±ð°ù²õ³Ù±ð¾±²µ³Ù.

Die Bank finanziert maximal 80% des Immobilienwertes – unterteilt in zwei Hypotheken:

  • Erste Hypothek: max. 67% des Immobilienwertes
  • Zweite Hypothek: max. 13% des Immobilienwertes

Beispiel: Der Kaufpreis beträgt CHF 1 000 000 und der Käufer bringt CHF 250 000 (25%) als Eigenkapital ein. Die Belehnung beträgt in diesem Fall 75%. Das heisst, die erste Hypothek beträgt CHF 650 000 (65%) und die zweite Hypothek beträgt CHF 100 000 (10%).

Die Finanzierung eines Traumhauses oder einer Traumwohnung erfolgt in der Regel mit einer Kombination aus Eigen- und Fremdkapital.

Zweite Hypothek im Detail

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