Informatiker Paul Segesser ist 60 Jahre alt, verdient als Abteilungsleiter 150 000 Franken brutto und ist zahlenaffin. Das letzte Beratungsgespräch bei seiner Hausbank hat ihn nachdenklich gemacht. Die Hypothek auf der mit seiner Lebenspartnerin Lydia Felder geteilten Eigentumswohnung stand kurz vor dem Ablauf. Sie hatten den Besitz im Wert von 1 Million Franken paritätisch erworben und einen Viertel abbezahlt. Seit seinem runden Geburtstag drehten viele Fragen im Kopf von Paul.
Dabei hatten die beiden doch schon so viel geregelt, insbesondere hatten sie einen Erbvertrag für den frei verfügbaren Teil des Vermögens und das lebenslange Wohnrecht zugunsten des Lebenspartners. Lydia ist 59 Jahre alt, arbeitet Teilzeit als Lehrerin und verdient 40 000 Franken brutto. Paul realisiert, dass sie beide nicht nur älter wurden – es beginnt auch bald ein neuer Lebensabschnitt, bei dem nicht mehr jeden Monat ein fester Lohn ausbezahlt wird, sondern das verfügbare Kapital sich aus verschiedenen Quellen zusammensetzt. Eigentlich freuten sie sich auf diese Zeit. Dennoch machte sich Paul um die finanzielle Absicherung von Lydia Sorgen, sollte ihm etwas zustossen.
Ihre Rente aus AHV und Pensionskasse läge nach der Pensionierung jährlich bei 33 000 Franken, seine dagegen wäre über dreimal höher. Paul wusste, dass solch ungleiche Renteneinnahmen gerade im Konkubinat im Fall seines Ablebens zu einer grossen Einkommenseinbusse für Lydia führen würde. Ausserdem war die Tragbarkeit ihrer gemeinsamen Hypothek knapp bemessen. Paul war auch klar, dass ein Teil im frühzeitigen Todesfall eines Partners amortisiert werden müsste. Sollten sie jetzt doch noch heiraten, um Lydia besser abzusichern?