Das Wichtigste in Kürze

  • Trinkgeld ist eine Wertschätzung für Angestellte
  • Ab 2 oder 3 Drinks mehr Trinkgeld geben, als nur den Rechnungsbetrag aufzurunden
  • Chefin oder Chef hat keinen Anspruch auf Trinkgeld der Mitarbeitenden

Soll man einfach auf den nächsten Betrag aufrunden? Spielt es beim Trinkgeld eine Rolle, ob man sich an der Bartheke etwas zu Trinken holt oder ob ein Dreigänger serviert wird? Die Mitinhaberin zweier Gastro-Betriebe und Gründerin des ersten Street Food Festivals der Schweiz, Vania Kukleta, hat dazu eine klare Meinung: «Da die Löhne im Dienstleistungssektor in der Regel eher tief sind, ist das Trinkgeld eine Form von Wertschätzung gegenüber der Person. 

Dabei geht es weniger um Prozente, sondern um die Wechselwirkung zwischen Trinkgeld und Motivation.» Ob 3-Gang-Menu oder Drink spiele hier also keine Rolle, denn egal ob im Restaurant oder in der Bar – wer seine Wertschätzung für einen aufmerksamen und persönlichen Service durch Trinkgeld zum Ausdruck bringt, werde spätestens beim nächsten Besuch ebenfalls wieder belohnt.

Gesetzlich wäre das Trinkgeld seit 1978 tatsächlich im Preis inbegriffen und so hat Trinkgeld hauptsächlich mit Wertschätzung und nicht mit einer gesetzlichen Vorgabe zu tun. Natalie, Barkeeperin in einer Zürcher Bar, freut sich vor allem über die Geste, die mit dem Trinkgeld kommt: «Denn einfach 20 Rappen auf die Bartheke zu knallen, ist keine Würdigung unserer Arbeit.»

Auf den nächsten Betrag aufrunden sei zwar durchaus üblich und auch in Ordnung, wenn es dann aber mehr als zwei, drei Drinks sind, wäre mehr Trinkgeld angebracht, so die Meinung von Natalie. «Denn abgesehen von einem professionellen Service, kümmern wir uns auch um angetrunkene Gäste und verbreiten gute Laune.» Laut einer Studie spendieren 57% der Menschen in der Schweiz Trinkgeld, wenn sie den Service als überdurchschnittlich empfinden. Sind die Befragten in den Ferien, lassen 34% sogar noch mehr springen als zu Hause.

Ob das Trinkgeld tatsächlich an die Person geht, welcher es ausgehändigt wurde, wird von Betrieb zu Betrieb anders gehandhabt. Denn laut Gesetz heisst es, dass die Arbeitgeber:in theoretisch das Trinkgeld zwischen allen Mitarbeitenden aufteilen kann. Anspruch auf das Trinkgeld seiner Angestellten hat die Chefin oder der Chef selber allerdings nicht.  

Das mit dem Trinkgeld ist also so eine Sache: Ob nun gesetzlich verankert oder nicht: Das Geld auf der Theke drückt Wertschätzung einer Person gegenüber aus. So sehr man sich als Gast über grosszügig eingeschenkte Drinks, gratis Hahnenwasser und grosse Portionen freut, so freut man sich in der Gastro über angemessenes Trinkgeld und ein Lächeln.

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