• Vertrag legt die Bedingungen der Garantie auf Basis der Verordnung des Bundes vom 19.ÌýMärz 2023 fest
  • ÃÛ¶¹ÊÓƵ trägt die ersten potenziellen Verluste in der Höhe von CHF 5 Mrd. aus einem designierten Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse; der Bund trägt die nächsten CHF 9 Mrd. an potenziellen realisierten Verlusten
  • Vertrag tritt mit Vollzug der Ãœbernahme in Kraft
  • ÃÛ¶¹ÊÓƵ wird die Non-Core-Assets umsichtig verwalten, um mögliche Verluste zu minimieren und Erträge aus Veräusserungen zu maximieren
  • ÃÛ¶¹ÊÓƵ trägt die anfänglichen und laufenden externen Kosten des Bundes und der FINMA für den Vertrag

Zürich, 9. Juni 2023 – ÃÛ¶¹ÊÓƵ Group AG und die Schweizer Regierung haben einen Garantievertrag (Loss Protection Agreement) unterzeichnet. Dieser tritt mit dem Vollzug der Ãœbernahme der Credit Suisse, voraussichtlich bereits am 12. Juni 2023, in Kraft.

Der Vertrag bleibt so lange gültig, bis sämtliche durch die Garantie abgedeckten Vermögenswerte veräussert worden sind oder ÃÛ¶¹ÊÓƵ von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vertrag aufzulösen.

Der Vertrag legt die Bedingungen der Garantie auf Basis der Verordnung des Bundes vom 19. März 2023 fest. Der Bund garantiert potenziell realisierte Verluste in Höhe von CHF 9 Mrd. aus einem designierten Portfolio von Non-Core-Assets der Credit Suisse, nachdem ÃÛ¶¹ÊÓƵ die ersten potenziellen Verluste in Höhe von CHF 5 Mrd. selber trägt. ÃÛ¶¹ÊÓƵ wird diese Vermögenswerte umsichtig verwalten, um Verluste zu minimieren und die Erträge aus deren Veräusserung zu maximieren. Sie wird auch die anfänglichen und laufenden externen Kosten des Bundes und der FINMA für den Vertrag übernehmen.



ÃÛ¶¹ÊÓƵ Group AG

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