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Nach dem Beschluss der UK Financial Conduct Authority (FCA), Panel-Banken nicht länger zu verpflichten, Zinssätze im Rahmen der London Interbank Offered Rate (LIBOR) mitzuteilen, wird der Ãœ²ú±ð°ùgang vom LIBOR zu den neuen alternativen Referenzzinssätzen (ARRs) bis Ende 2021 aktuell aktiv durchgeführt.

Wir bieten Ihnen nachfolgend eine Ãœ²ú±ð°ùsicht und die wichtigsten in diesem Zusammenhang gestellten Fragen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Client Relationship Manager.

Beschwerdemanagement

ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management nimmt Beschwerden ernst. Bei Eingang einer Beschwerde stellen wir sicher, dass sieÌýordnungsgemäß geprüft und korrekt bearbeitet wird. Wir möchten Sie vor allem bitten, sich mit Ihrer Beschwerde direkt an Ihren Ansprechpartner bei ÃÛ¶¹ÊÓƵ, Ihren Client Relationship Manager oder Ihren Kundenberater zu wenden.

Wir werden Ihnen schnellstmöglich nach Eingang Ihrer Beschwerde eine Bestätigung zusenden und Sie über den Fortgang der Bearbeitung auf dem Laufenden halten.

Alternativ können Sie über die nachfolgenden regions- und länderspezifischen E-Mail-Links eine Beschwerde einreichen:

MiFID II

Die fünf wichtigsten Gegenparteien und Ausführungsorte nach Handelsvolumen

Nachfolgend die fünf wichtigsten Gegenparteien und Ausführungsorte für die Ausführung und Platzierung von Kundenaufträgen im Jahr 2020:

Nachfolgend die fünf wichtigsten Gegenparteien und Ausführungsorte für die Ausführung und Platzierung von Kundenaufträgen im Jahr 2019:

Wenn Sie weitere Informationen zu unserer Richtlinie für bestmögliche Ausführung und Auftragsbearbeitung benötigen, dann wenden Sie sich an Ihren üblichen Ansprechpartner von ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management oder gehen Sie zur Kontakt-Webseite.

Geringfügige geldwerte Leistungen

Nachfolgend sind Hinweise zu geringfügigen geldwerten Leistungen aufgeführt, die Rechtseinheiten von ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management EEA und ÃÛ¶¹ÊÓƵ AG (Switzerland) von Dritten für Anlage- und Nebendienstleistungen erhalten.

Dritte bezeichnen in diesem Zusammenhang unter anderem externe Produktanbieter sowie externe Finanzintermediäre. Diese geringfügigen geldwerten Leistungen verbessern im Allgemeinen die Servicequalität für den Kunden und beeinträchtigen nicht die Pflicht von ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Kategorien geringfügiger geldwerter Leistungen, die Rechtseinheiten von ÃÛ¶¹ÊÓƵ AM EEA und ÃÛ¶¹ÊÓƵ AG erhalten können, umfassen unter anderem:

Kategorien geringfügiger geldwerter Leistungen

Allgemeine Dokumentationen:

  • Dokumentationen zu Instrumenten oder Finanzdienstleistungen, etwa neueste Informationen zu Anlageklassen und Fondspräsentationen
  • Anlageresearch oder aktuelle Marktberichte von Dritten mit wenigen oder keinen Einschätzungen
  • Kommentare, in denen öffentliche Nachrichten oder Erklärungen von Unternehmen zusammengefasst sind

Veranstaltungen:

  • Karten für Konferenzen, Seminare, Schulungen usw., die kostenlos vergeben und/oder erhalten werden (gemäss dem Schwellenwert für Geschenke und Unterhaltungsangebote)

Bewirtung mit vertretbarem Geringfügigkeitswert:

  • Bei geschäftlichen Besprechungen gereichte Mahlzeiten und Getränke (gemäß dem Schwellenwert für Geschenke und Unterhaltungsangebote)
  • Bei geschäftlichen Besprechungen gewährte kleine Geschenke, wie Kugelschreiber, Schokolade usw. (gemäß dem Schwellenwert für Geschenke und Unterhaltungsangebote)

Sonstige geringfügige geldwerte Leistungen:

  • Research-Testzeiträume für maximal drei Monate
  • Testzeiträume für Software/Hardware für maximal drei Monate

Nicht geringfügige geldwerte Leistungen

ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management akzeptiert bzw. gewährt keine nicht geringfügigen geldwerten Leistungen mehr.

FIDLEG

ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management Switzerland AG und ihre Aufsichtsbehörde

ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management Switzerland AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ÃÛ¶¹ÊÓƵ Group AG und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

Kontakt FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 (0)31 327 91 00
Kontakt Finma:ÌýÌý

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Ombudsstelle

Für uns hat die Zufriedenheit unserer Kunden Priorität. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, dann wenden Sie sich bitte an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Sollte das Problem dennoch fortbestehen, können Sie sich an die OFD, eine neutrale und kostengünstige oder kostenlose Informations- und Schlichtungsstelle, wenden. Die Schlichtungsstelle wird generell erst tätig, wenn ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management eine schriftliche Beschwerde eines Kunden erhalten und darauf reagiert hat.

Verein Ombudsstelle
Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich

Tel.:+41 (0)44 562 05 25
E-Mail: ombudsmann@ofdl.ch

Website:

RisikobroschüreÌýÌý/ÌýÌý/ÌýÌý/Ìý

FIDLEG-Infoblatt:ÌýEN(PDF, 92 KB)Ìý/ DE(PDF, 95 KB) / FR(PDF, 91 KB) / IT(PDF, 93 KB)

Formular zur Änderung der Kundeneinstufung («Opt-in/Opt-out»):ÌýEN(PDF, 271 KB) / DE(PDF, 352 KB) / FR(PDF, 228 KB) / IT(PDF, 221 KB)

Von ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management betreute Kunden

Bitte beachten Sie, dass ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management keine Finanzdienstleistungen für Privatkunden erbringt. Falls Sie künftig als Privatanleger betrachtet werden möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Client Relationship Manager, da wir gegebenenfalls Ihr bestehendes Vertragsverhältnis kündigen müssen. Alternativ sind wir Ihnen gern bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter Ihrer Wahl wie ÃÛ¶¹ÊÓƵ Wealth Management behilflich.

Relevant für

ÃÛ¶¹ÊÓƵ AG
Bahnhofstrasse 45, CH-8001 ZürichÌý
Aeschenvorstadt 1, CH-4002 Basel

ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management Switzerland AG
Europaallee 21, CH-8004 Zürich

EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Aufgrund der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088) ist ÃÛ¶¹ÊÓƵ Asset Management verpflichtet, bestimmte Informationen zu unseren Leitlinien und Verfahren sowie den von uns angebotenen Finanzprodukten offenzulegen. Nachfolgend eine Ãœ²ú±ð°ùsicht über diese Offenlegungen.

Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

Nachfolgend ist dargelegt, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess einbeziehen und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen,Ìýeinschließlich der Due-Diligence- und Engagement-Leitlinien sowie der Einhaltung von Regelwerken für verantwortungsvolle Unternehmensführung.

³Õ±ð°ù²µÃ¼³Ù³Ü²Ô²µ²õ±è´Ç±ô¾±³Ù¾±°ì

Unsere Leitlinien für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Vergütungsprozess gelten auf Ebene der gesamten ÃÛ¶¹ÊÓƵ Group und sind nachfolgend dargelegt:

Offenlegung zu Finanzprodukten

GemäßÌýden Anforderungen in Artikel 10 SFDR haben Finanzmarktteilnehmer die Informationen auf einer Website für Produkte (einschließlich Mandaten) offenzulegen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 8 und Artikel 9 fallen. Bedingt durch die Merkmale unserer Vermögensverwaltungsmandate, die auf der GewährungÌýmaßgeschneiderter Lösungen für unsere Kunden beruhen, sind in der Anlageverwaltungs- oder Beratungsvereinbarung spezifische Informationen dargelegt.

Weitere Informationen zu Hinweisen über die Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale und Methoden, die für die Bewertung, Messung und Ãœ²ú±ð°ùwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Auswirkungen der für das Finanzprodukt ausgewählten nachhaltigen Anlagen verwendet werden, enthält die ÃÛ¶¹ÊÓƵ AM Sustainable Investment Policy. ESG-spezifische Hinweise auf Fondsebene sind zu finden unter:

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