Bei mehreren Freizügigkeitskonten besteht auf Verlangen die Möglichkeit einer Zusammenführung der Konten. Übermitteln Sie uns diesbezüglich einen telefonischen oder schriftlichen Auftrag.
Nach einer Zusammenführung kann nachträglich kein erneutes Aufsplitten in mehrere Konten vorgenommen werden.
Übermitteln Sie den Auftrag zur Kontozusammenführung an:
Freizügigkeitsstiftung der ÃÛ¶¹ÊÓƵ AG
Postfach
CH-8098 Zürich