Für das Freizügigkeitskonto wird eine Kontoführungsgebühr von CHF 3 pro Monat berechnet.
Das ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô°ù±ð²µ±ô±ð³¾±ð²Ô³Ù ist ein integrierender Bestandteil des Vorsorgereglements.
Die Gebühr wird einmal im Jahr per Ende Dezember belastet, und zwar rückwirkend für die jeweils vorangegangenen 12 Monate. Ihr Freizügigkeitskonto wird jeweils am 31.Dezember belastet.
Bei unterjährigen Ein- und Austritten wird die Gebühr anteilsmässig pro Kalendertag belastet. Bei einem Austritt erfolgt diese anteilsmässige Belastung auf den Austrittszeitpunkt. Sie bezahlen die Gebühr somit nur für die Tage, während derer Sie bei unserer Stiftung effektiv angeschlossen sind.
Ja, die Gebühr wird allen Vorsorgenehmenden der Stiftung belastet. Die ersten zwei Monate nach Beitritt in die Stiftung sind von der Gebühr befreit.
Die Gebühr wird dem Kontoguthaben belastet oder durch entsprechenden Verkauf von Fondsanteilen bzw. Bruchteilen davon ausgeglichen.
Nein, die Gebühr wird Ihnen nur einmal belastet, auch wenn Sie mehr als ein Konto bei unserer Stiftung haben.