Sie erklären sich damit einverstanden, dass ÃÛ¶¹ÊÓƵ die von Brixel erhaltenen monetären Leistungen vollumfänglich einbehält, und verzichten hiermit ausdrücklich auf die Weitergabe dieser monetären Leistungen an Sie. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Regelung von der vorgesehenen Erstattungspflicht gemäss Art. 400 Absatz 1 des schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift mit ähnlichem Inhalt abweicht.