Im Todesfall des Vorsorgenehmers werden die Freizügigkeitsgelder an die gesetzlich Begünstigten weitergegeben.
Die Auszahlung erfolgt gemäss Reglement der ÃÛ¶¹ÊÓƵ Freizügigkeitsstiftung. Sollte der Vorsorgenehmer vorgängig eine individuelle Begünstigtenordnung bei der ÃÛ¶¹ÊÓƵ Freizügigkeitsstiftung hinterlegt haben, wird diese entsprechend berücksichtigt.
Nebst dem Auszahlungsformular werden zum Bezug infolge Todesfall zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
- Kopie des Ausweises über den registrierten Familienstand des verstorbenen Vorsorgenehmers und/oder Erbschein
- Todesfallformular
Senden Sie alle Dokumente unterzeichnet an oben genannte Adresse.